Pensionsrechner NRW: Beamtenpension berechnen
So berechnet sich die Beamtenpension in NRW
Die Pension (das Ruhegehalt) ergibt sich aus zwei Größen: den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen und dem Ruhegehaltssatz. Zu den ruhegehaltsfähigen Bezügen zählen das Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe, bei Verheirateten der Familienzuschlag der Stufe 1 und ruhegehaltsfähige Zulagen. Die meisten Zulagen und die kinderbezogenen Anteile des Familienzuschlags gehören nicht dazu.
Der Ruhegehaltssatz steigt um 1,79375 Prozent je ruhegehaltsfähigem Dienstjahr und erreicht nach 40 Jahren den Höchstsatz von 71,75 Prozent. Teilzeit mindert nicht die Bezüge, auf die der Satz angewendet wird, sondern nur die anrechenbaren Dienstjahre.
Früher in Pension, Dienstunfähigkeit, Vordienstzeiten
Wer vor der Altersgrenze in den Ruhestand geht, hat einen Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent je Jahr, höchstens 14,4 Prozent, bei Dienstunfähigkeit höchstens 10,8 Prozent. Bei Dienstunfähigkeit gibt es eine Pension nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit; eine Zurechnungszeit gleicht die fehlenden Jahre teilweise aus, und es gilt eine Mindestversorgung. Vordienstzeiten wie Ausbildung oder Angestelltenjahre im öffentlichen Dienst sowie Kindererziehungszeiten können die Pension erhöhen.
Der Pensionsrechner ist für alle gedacht, die vor dem 55. Lebensjahr eine belastbare Zahl brauchen: Die amtliche Versorgungsauskunft des LBV NRW gibt es erst ab 55 oder bei absehbarer Dienstunfähigkeit.
Rechengrößen: Stand 2026 (siehe Basisdaten des Rechners).
Häufige Fragen zur Beamtenpension in NRW
Wie viel Prozent Pension bekomme ich als Beamter in NRW?
Je ruhegehaltsfähigem Dienstjahr 1,79375 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent nach 40 Jahren.
Wie hoch ist die Pension bei Dienstunfähigkeit?
Einen Anspruch gibt es nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit, nach einem Dienstunfall sofort. Eine Zurechnungszeit rechnet fehlende Jahre teilweise hinzu, und es gilt eine Mindestversorgung.
Was kostet eine frühere Pensionierung?
Für jedes Jahr vor der Altersgrenze wird die Pension um 3,6 Prozent gekürzt, beim Ruhestand auf Antrag höchstens um 14,4 Prozent, bei Dienstunfähigkeit höchstens um 10,8 Prozent (Versorgungsabschlag), und zwar dauerhaft.
Zählen Zulagen zur Pension?
Meist nicht. Ruhegehaltsfähig sind vor allem das Grundgehalt, bei Verheirateten der Familienzuschlag der Stufe 1 und wenige ausdrücklich ruhegehaltsfähige Zulagen.
Wie wirkt sich Teilzeit auf die Pension aus?
Teilzeitjahre zählen nur anteilig als Dienstzeit. Die Bezüge, auf die der Ruhegehaltssatz angewendet wird, bleiben die der vollen Stelle.
Wann bekomme ich eine amtliche Auskunft über meine Pension?
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW erteilt die Versorgungsauskunft ab dem vollendeten 55. Lebensjahr, früher nur, wenn mit Dienstunfähigkeit zu rechnen ist.
Was berechnet der Pensionsrechner nicht?
Den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung. Er kann die Pension deutlich mindern und greift erst mit Beginn des Ruhestands.